Hallo,
ich bin schwanger war gestern wegen einer Erkältung bei meiner Hausärztin.
Sie wies mich darauf hin, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet sei, dem Arbeitgeber meine Schwangerschaft zu melden, sobald ich Kenntnis davon habe, andernfalls könnte es arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Ich war sehr überrascht, ich dachte, das wäre meine Entscheidung? (Ich arbeite im Büro und nicht nicht mit gesundheitsschädlichen Substanzen oder ähnlichem, bin also nicht mehr gefährdet als andere Schwangere.)
Eigentlich wollte ich noch etwas warten, weil ich erst in der 8. Woche bin.
Allerdings bin ich jetzt natürlich etwas verunsichert!
Können Sie mir sagen, wie die rechtliche Lage tatsächlich ist?
Danke im Voraus!
von
Ricka
am 21.01.2014, 09:02
Antwort auf:
Schwangerschaft bekanntgeben
Hallo,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SchwS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in Elternzeit ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des Schwangerschaft datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter in Elternzeit mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2014
Antwort auf:
Schwangerschaft bekanntgeben
Du kannst Dir Zeit lassen.
Es steht geschrieben wie Deine Ärztin sagte, aber es gibt keine Konsequenzen wenn man es später sagt.
In Berufen wo man nicht mehr alles machen kann ist es zeitiger geboten um sich ans Mutterschutzgesetz halten zu können.
Wobei auch hier keine Konsequenzen. Solange der AG nichts weiss ist es die Verantwortung der Frau ob sie sich dann freiwillig gefährdet oder nicht.
von
Sternenschnuppe
am 21.01.2014, 09:32