hallo. bei mir liegt folgender fall vor: in meiner 1. ssw war ich die letzten wochen vor dem mutterschutz wegen frühen wehen schon krank geschrieben. nun bin ich wieder schwanger. unser sohn ist am 24.8.04 geboren und ich habe seitdem nicht gearbeitet. ich müßte also am 24.8.07 wieder arbeiten. mein nächster mutterschutz beginnt am 10.9.07. was ist wenn ich wieder verfrühte wehen habe und mich der arzt zwischen dem 24.8. und dem 10.9. krank schreibt, hätte ich dann trotzdem anrecht auf das volle mutterschaftsgeld oder muß ich mind. 1 tag wieder gearbeitet haben? danke f. ihre auskunft.
Mitglied inaktiv - 04.04.2007, 14:46