Guten Frau Bader, ich arbeite in einem Verkaufsbereich mit stetig wechselndem Kundenkontakt. Eine Gefährdungsbeurteilung wurde erstellt unter dem Punkt das ich keine Beratungen – längere Gespräche zurzeit ausführen soll. Zur Erklärung ich arbeite einem Großhandel mit Schaufläche. Die Arbeitsplätze sind dort verteilt. Diese Gespräche /Beratungen dauern in der Regel 2- 3 Stunden. Ein Mindestabstand von 1, 5 m kann während der Gespräche nicht eingehalten werden. Mein Arbeitsplatz ist mitten im Verkaufsbereich so das ich dem laufenden Publikum gar nicht ausweichen kann oder könnte. So ziehe ich mir regelmäßig für längere Zeit eine Stoffmaske über das Gesicht. Was auf Dauer sehr anstrengend wird. Nach 30 min habe ich Schwindelgefühle und ich bin froh, wenn ich die Maske absetzten kann. Wenn mehr Lockererungen der Bundesregierung kommen, kann mein Arbeitgeber, mich “zwingen Beratungen durchzuführen ohne nochmals die Gefährdungslage zu prüfen? Ist das aus gesundheitlicher Sicht tragbar eine Schwangere dort einzusetzen? Die sich 8 h eine einfache Stoffmaske übers Gesicht ziehen muss. Die Ansteckung bei engeren Kontakt ist nun mal gegeben. Kann ich mich dagegen wehren? Eine Versetzung in ein Büro ohne Kundschaft, also ander Ort, wurde mir bisher untersagt. Meine Schwangerschaft habe ich im Februar gemeldet. Erst letzte Woche wurde dies der Aufsichtsbehörde gemeldet , weil ich eine Gefährdungsbeurteilung verlangt habe. Ich bin sehr unsicher und habe natürlich auch Angst um das Baby. Ich bin im 6. Monat schwanger. Vielen Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen
von CLAUDiA Flor am 24.04.2020, 10:35