Angenommen man befindet sich im 2. Jahr der EZ und geht 50% arbeiten, wird ca 2 Monate vor Beendigung der EZ schwanger und erhält ein Beschäftigungsverbot. Aufgrundlage wessen wird das Gehalt im BV berechnet?
Es wird behauptet, das nach Beendigung der EZ wieder das volle Gehalt bezahlt wird, da man ja nach Beendigung der EZ wieder hätte VZ arbeiten müssen. Ich kannmir das ehrlich gesagt nicht vorstellen. Müsste man nicht mindestens 3 Monate voll arbeiten um im BV auf ein volles Gehalt Anspruch zu haben? Oder zählt das BV als würde man arbeiten???
von
Fidibuss
am 11.01.2012, 14:35
Antwort auf:
schwanger werden während EZ
Hallo,
Sie bekommen das Gehalt, was Sie ohne BV auch bekämen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2012
Antwort auf:
schwanger werden während EZ
Bin der gleichen Meinung:
Solange dein Vertrag für 50% läuft, bekommst du im BV das Gehalt für 50%. Ist der ausgelaufen, lebt ja der alte (Vollzeit-)Vertrag wieder auf. Und somit auch das Vollzeitgehalt!
Ist übrigens beim Mutterschaftsgeld genauso.
Liefe für die ersten 2 Wochen Mutterschutz noch der Teilzeitvertrag, bekämst du MuSchu-Geld für die Teilzeit. Aber der dritten Woche (Aufleben Vollzeitvertrag) bekämst du das volle MuSchu-Geld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.01.2012, 18:44