Schwanger werden in Elternzeit und Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger werden in Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Guten Tag! Ich habe folgendes Problem: Mein Kind kam Mitte August 2017 zur Welt. Elternzeit habe ich für ein Jahr beantragt und gehe ab Mitte August 2018 wieder arbeiten,geplant sind 100% Es ist so,dass ich in der letzten Ss schon ein Beschäftigungsverbot bekommen habe und das auch bei der nächsten SS bekommen würde. Mir wurde jetzt gesagt,dass ich nicht an meinen alten Arbeitsplatz zurück kommen werde, sondern irgendetwas anderes machen soll(wobei man auch noch nicht weiß,was) Unabhängig davon würden wir aber ziemlich zügig mit Kind Nr. 2 in Produktion ;) gehen. Meine Frage ist jetzt, ob ich dann diese so oft besagten 0-Runden fahre? Oder ob ich dann mein Grundgehalt (aus dem Beschäftigungsverbot mit geplanten 100%) erhalte? Mein letztes Gehalt im Beschäftigungsverbot wurde aus dem Durchschnitt der vorherigen 3Monate ausgerechnet. Ich konnte hier leider keine Antworten auf mein Problem finden. Vielleicht kann mir jemanden helfen oder aus Erfahrung sprechen. Allen einen schönen Tag

von LilPsMom am 13.04.2018, 07:21



Antwort auf: Schwanger werden in Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Hallo, was ist denn für Sie eine Nullrunde? Sie gehen im August auf jeden Fall mit 100 % wieder arbeiten und müssen sehen, dass ihr Arbeitgeber sie gemäß dem Arbeitsvertrag und in einer vergleichbaren Stelle wie vorher einsetzt. Das können Sie nur umgehen, wenn sie zum einen zu diesem Zeitpunkt wieder schwanger sind und zum anderen tatsächlich wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Die Voraussetzungen hierfür haben sich seit 2018 verändert und sind strenger geworden. In diesem Fall bekommen Sie dann wieder den vollen Lohn. wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht schwanger sind, gehen sie wieder arbeiten und dann eventuell an ein Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2018



Antwort auf: Schwanger werden in Elternzeit und Beschäftigungsverbot

Danke Frau Bader! Das hilft mir erst einmal weiter. Ich bin Krankenschwester im Op und habe von meiner Gynäkologin direkt ein BV bekommen und in unserem Krankenhaus bekommt jede Schwangere ein BV vom Hause aus. Bezüglich der neuen Richtlinien müsste ich mich nochmals belesen. Aktuell ist keine Stelle im Op frei,aber auch keine Gleichwertige stelle.(im Funktionsbereich) Ich hatte schon alles mit der Tagesmutter geklärt,das Gespräch mit dem Jugendamt bzgl des Betreuungsvertrages steht kurz bevor. Jetzt wurde mir telefonisch schon gesagt es könnte sein,dass ich auf der Station eingesetzt werde-was ja nicht vergleichbar ist(weder die Arbeitszeiten-dann nämlich schichtdienst, noch die Bezahlung) Ich bin sonst sehr flexibel gewesen und auch immer gewillt es allen recht zu machen. Kann ich jetzt trotzdem darauf bestehen,eine andere Tätigkeit zu den bisherigen Konditionen(Bezahlung und Arbeitszeiten) auszuführen? Ich werde nach AVR bezahlt, bleibe ich dann in meiner aktuellen Eingruppierung? Ach dieses gefrage tut mir leid,sie machen einen tollen Job! Liebe Grüße

von LilPsMom am 14.04.2018, 10:02



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