Hallo, ich habe folgende Situation. Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber 2 Jahre Erziehungsurlaub beantragt gehabt (bis 08.02.04). Während dem Erziehungsurlaub wurde ein Vertrag geschlossen, daß ich 20 Stunden pro Woche arbeiten gehe. Kündigungsfrist 4 Wochen wurden vereinbart. Nun habe ich bei meinem alten Arbeitgeber unter einhaltung der 4 Wochen kündigungsfrist zum 15.12.03 gekündigt. Ab 15.12.03 fange ich bei meinem neuen Arbeitgeber an. Da habe ich bis 28.02.03 Probezeit. Nun kann es sein, daß ich schwanger bin? Kann der neue Arbeitgeber mich nach der Probezeit entlassen, weil ich während der Probezeit schwanger geworden bin? Zu der Kündigung bei meinem alten Arbeitgeber: Ich habe gelesen, zum Ende des Erziehungsulaubs muß man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten? Stimmt das? Das wäre ja bei mir der Fall! Danke für Ihre Antworten! Daniela
Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 22:03