Ich habe eine für mich schwierige Frage und hoffe sie gut formuliert zu haben... Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Kind 1 kam im Juli 2017 zur Welt. ElternZeit wurde für zwei Jahre beantragt, Elterngeld für eines. Ich würde ab Februar 2019 wieder für 6h die Woche arbeiten gehen und für diese Zeit einen Änderungsvertrag befristet bis August 2019 bekommen. Ich bin ja noch bis Juli in ElternZeit. Da ich auch ab September nicht wieder Vollzeit arbeiten werde, würde ich meine ElternZeit um 1 Jahr verlängern und einen erneuten Änderungsvertrag bekommen. Gültig bis August 2020. Wenn ich nun angenommen im November 2019 schwanger werden würde, wie sieht es aus mit Mutterschaftsgeld? Würde ich dies bei Unterbrechung der ElternZeit abhängig von meinem damaligen Vollzeit Gehalt bekommen oder berechnet sich dies aus dem Teilzeit-Gehalt? Und wie sähe es aus wenn ich nicht arbeite und meine ElternZeit verlängerte? Dann würde ich in jedem Fall das Mutterschaftsgeld von meinem ursprünglichen Gehalt angerechnet bekommen? Danke für die Hilfe!
von Wuhli885 am 14.12.2018, 00:56