Schwanger während ElternZeit und teilzeit Beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger während ElternZeit und teilzeit Beschäftigung

Ich habe eine für mich schwierige Frage und hoffe sie gut formuliert zu haben... Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Kind 1 kam im Juli 2017 zur Welt. ElternZeit wurde für zwei Jahre beantragt, Elterngeld für eines. Ich würde ab Februar 2019 wieder für 6h die Woche arbeiten gehen und für diese Zeit einen Änderungsvertrag befristet bis August 2019 bekommen. Ich bin ja noch bis Juli in ElternZeit. Da ich auch ab September nicht wieder Vollzeit arbeiten werde, würde ich meine ElternZeit um 1 Jahr verlängern und einen erneuten Änderungsvertrag bekommen. Gültig bis August 2020. Wenn ich nun angenommen im November 2019 schwanger werden würde, wie sieht es aus mit Mutterschaftsgeld? Würde ich dies bei Unterbrechung der ElternZeit abhängig von meinem damaligen Vollzeit Gehalt bekommen oder berechnet sich dies aus dem Teilzeit-Gehalt? Und wie sähe es aus wenn ich nicht arbeite und meine ElternZeit verlängerte? Dann würde ich in jedem Fall das Mutterschaftsgeld von meinem ursprünglichen Gehalt angerechnet bekommen? Danke für die Hilfe!

von Wuhli885 am 14.12.2018, 00:56



Antwort auf: Schwanger während ElternZeit und teilzeit Beschäftigung

Hallo, Sie unterbrechen nach § 16 BEEG die EZ und bekommen volles MG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2018



Antwort auf: Schwanger während ElternZeit und teilzeit Beschäftigung

beides ja. wird vom vollgehalt gerechnet WENN der mutterschutz in der elternzeit und tz. während EZ beginnt und du die eltenrzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beendest

von mellomania am 14.12.2018, 14:31



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