Hallo, Ich habe mich nach der Elternzeit für noch mal fünf Jahre Beurlauben lassen (öffentlicher Dienst) Endet erst 2010. Bin jetzt wieder Schwanger. Habe ich jetzt noch irgendwelche Ansprüche? Mutterschaftsgeld? und kann ich dann überhaupt in Elterzeit gehen ? Bzw wandelt sich dann die Beurlaubung in Eu? Vielen Dank Ursula
Mitglied inaktiv - 09.05.2006, 20:56