Schwanger vor Antritt der neuen Arbeitsstelle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger vor Antritt der neuen Arbeitsstelle

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mann und ich arbeiten zur ziet in der Schweiz und planen wieder zurück zukommen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Was passiert, wenn ich die neue Arbeitsstelle unterschrieben habe und ich danach schwanger werden, so dass ich sozusagen bei Antritt der neuen Arbeitsstelle im 4./5. Monat schwanger wäre. Sollte ich ihm die Schwnagerschaft mitteilen? Könnte der neue Arbeitgeber mich schon vor Antritt kündigen? Also gilt der Vertrag noch? Vielen Dank für Ihre Auskunft Freundliche Grüsse

Mitglied inaktiv - 24.04.2013, 09:41



Antwort auf: Schwanger vor Antritt der neuen Arbeitsstelle

Hallo, ist der enue AG ist D oder CH? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.04.2013



Antwort auf: Schwanger vor Antritt der neuen Arbeitsstelle

Hallo Frau Bader, dieser wäre in D. Vorab Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 24.04.2013, 12:07



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