Schwanger und noch nicht geschieden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger und noch nicht geschieden

Hallo Frau Bader, habe mich 2005 von meinem Mann getrennt. Bin jetzt von meinem neuen Lebensgefährten schwanger. Leider wird die Scheidung von meinem Mann, bis zur Geburt, noch nicht vollzogen sein. Meine Frage ist welchen Nachnamen kann unser Kind tragen und wie ist das mit der Vaterschaftsanerkennung? Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Patti

Mitglied inaktiv - 24.01.2007, 23:09



Antwort auf: Schwanger und noch nicht geschieden

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2007



Antwort auf: Schwanger und noch nicht geschieden

hallo, meine tochter ist mitlerweile 2 jahr alt und ich bin immer noch nicht geschieden. rechtlicher vater ist immer noch der ehemann, allerdings hat dieser bei mir die vaterschaft aberkannt und mein freund die vaterschaft anerkannt. trotzdem bleibt rechtlich aber der ehemann bis zur vollzogenen scheidung für alles verantwortlich inkl sorgerecht. ist die schediung dann durch hast du das alleinige sorgerecht für das kind, dein freund bekommt dies erst, wenn du bei ja zustimmst oder ihr heiratet. dein kind wird somit erstmal also auch nur deinen namen haben können. liebe grüße, angela

Mitglied inaktiv - 26.01.2007, 12:29



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