Schwanger und hartz 4 mit dem freund zusammen ziehen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger und hartz 4 mit dem freund zusammen ziehen

Guten Abend, Habe ganze Zeit im Internet gesucht doch nichts passendes zu meiner Frage gefunden. Habe vor 2 Monaten einen Antrag auf Hartz 4 gestellt da ich schwanger bin und somit schlecht einen Job finde. Wollte erst alleine in eine Wohnung ziehen, die das Amt dann bezahlen würde. Nur habe ich gemerkt das es echt schwer ist als Hartz 4 Empfängerin eine Wohnung zu finden. Also haben mein Freund und ich beschlossen das wir zusammen ziehen und er somit die Miete übernimmt. Meine Frage wäre ob wir dann als bedarfgemeinschaft zählen oder ob ich Geld bekommen würde um was für die Miete zu steuern zu können.

von Mika158 am 24.09.2019, 20:39



Antwort auf: Schwanger und hartz 4 mit dem freund zusammen ziehen

Hallo, wenn Sie mit ihm zusammen sind und gemeinsam ein Kind bekommen sind Sie natürlich eine Bedarfsgemeinschaft. Ich denke auch nicht, dass man da von Erprobung sprechen kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2019



Antwort auf: Schwanger und hartz 4 mit dem freund zusammen ziehen

https://www.hartz4.org/partner-zusammenziehen/ Versuche mit Erprobung zu argumentieren... Auf der Seite ist es schön erklärt. Möchte jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen, kommen im Vorhinein viele Fragen auf. Oftmals besteht die Angst, dass der Freund oder die Freundin sofort voll für den ALG-2-Bezieher aufkommen muss und sein Einkommenangerechnet wird. Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in diesem Zusammenhang ein wichtiges Urteilgefällt (Az.: L 19 AS 70/08). Wenn Betroffene bei Bezug von Hartz 4 mit dem Freund/der Freundin zusammenziehen möchten, ist der Partner in der Regel nicht sofort dazu verpflichtet, für dessen Unterhalt und die Miete aufzukommen. Von einer Bedarfsgemeinschaft kann nämlich erst dann gesprochen werden, wenn eine sogenannte Einstehensgemeinschaft besteht. Laut § 7 Abs. 3a SBG II wird diese wie folgt definiert: Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. Das bloße Zusammenleben reicht laut dem Urteil des LSG nicht aus, um zu begründen, dass eine Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn eine Person bei Bezug von Hartz 4 mit ihrem Partner zusammenziehen möchte. Ein junges Paar muss zunächst die Möglichkeit bekommen, zu erproben, ob sie in Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen möchten und können. Wie bereits erwähnt, wird in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebensdavon ausgegangen, dass ein Paar eine unterhalts­pflichtige Bedarfsgemeinschaftdarstellt. Ein gesetzlich festgelegtes Zusammenziehen auf Probe bei Hartz-4-Bezug gibt es jedoch nicht. Es kann auch schon vorher von einer Bedarfs­gemeinschaft ausgegangen werden. Dies ist unter anderem der Fall wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen und ein gemeinsames Konto führen oder dieser für Sie eine Versicherung abgeschlossen hat. Auch wenn Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Sie der Begünstigte eines Lebensversicherungsvertrages sind oder Sie zu zweit Vermögenswerte – etwa einen Bausparvertrag – besitzen, wird in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen. Möchten Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dem Jobcenter belegen können, dass keine Einstehensgemeinschaft besteht.

von HeyDu! am 24.09.2019, 20:56



Antwort auf: Schwanger und hartz 4 mit dem freund zusammen ziehen

Nach 2 Monaten müsstest du aber inzwischen Rückmeldung haben. Davon ab, warum nicht ALG1? Du schreibst du hättest Hartz4 beantragt weil dich schwanger niemand einstellt, aber das kann dir doch egal sein. ALG1 dürfte wohl höher sein, zumal du dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast. Dann würde das Problem mir deinem Freund auch wegfallen. Wenn du also grundsätzlich Anspruch auf ALG1 hättest und nur schwanger, nicht aber arbeitsunfähig bist, würde ich ALG1 beantragen. Auch weil im schlechtesten Falle das Elterngeld dann beim Hartz4 abgezogen wird. Weiß ja nicht wie weit du schon in der Schwangerschaft bist und was dadurch am Ende bei EG bleibt. Außerdem könnte ich mir vorstellen das der Antrag auf Hartz4 abgelehnt wird wenn du einen richtig blöden Bearbeiter hast. Wie gesagt, Schwangerschaft ist ja kein Grund sich nicht wieder um einen Job zu bemühen. Das einen so kaum einer einstellt ist dabei ohne Belang.

von Felica am 24.09.2019, 21:10



Antwort auf: Schwanger und hartz 4 mit dem freund zusammen ziehen

Frau Bader, Kind ist noch nicht geboren. Chance aus meiner beruflichen Praxiserfahrung heraus 50:50. Aus der Ferne kann keiner beurteilen ob es sich um eine Einstehungsgemeinschaft oder nicht handelt. Man zieht nicht wegen dem Kind zusammen oder weil man es total gern möchte, sondern um eine Wohnung zu bekommen.

von HeyDu! am 25.09.2019, 09:33



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