Hallo Frau Bader, ich habe nach einem Jahr Elternzeit grad zwei Tage gearbeitet und war dann krank zu Hause. Dabei hab ich festgestellt, dass ich wieder schwanger bin :-) Ich habe für meinen Sohn direkt 2 Jahre Elternzeit beantragt. Er wurde am 3.05 geboren. In der Schwangerschaft war ich fast komplett krankgeschrieben und hab dann ein Beschäftigungsverbot bekommen. Er war dann auch ein Frühchen. Mein FA wird mir dieses Mal direkt eins geben. Meine Fragen sind jetzt ob mir mein Arbeitgeber arglistige Täuschung Oberösterreich vorwerfen könnte und ich irgendwas befürchten muss. Ich arbeite zum Glück in einer großen Firma. Würde ich dann für den Mutterschutz quasi soviel bekommen wie damals in Vollzeit? Und wieviel dann mit dem erneuten Beschäftigungsverbot. Wären es dann quasi die ca1000€ wie als würde ich Teilzeit arbeiten? Und wie berechnet sich dann das neue Elterngeld? Sorry soviele Fragen ;-)
von Bille_83 am 09.05.2014, 21:20