sehr geehrte frau bader, in der trennungsphase von meinem lebenspartner bin ich schwanger geworden und stelle mir jetzt einige fragen. ich gehe zum jetzigen zeitpunkt davon aus, dass er die vaterschaft ohne gerichtlichen vaterschaftstest nicht anerkennen wird. an wen muß ich mich wann wenden, um rechtzeitig unterhaltsansprüche (nur für´s kind!) geltend machen zu können? der vater befindet sich in privater insolvenz und ist bereits für ein weiteres kind unterhaltspflichtig, hat bislang erst ein- oder zweimal unterhalt gezahlt. da ich berufstätig bin und es bleiben werde interessiert mich auch, ob ich, für den fall dass er auch mir gegenüber unterhaltspflichtig ist (unverheiratet) mir elternzeit für maximal 1 jahr leisten kann. von seinem verdienst wird wohl eher nichts überbleiben- nur weiß ich nicht, wie ich anders meinen lebensunterhalt und den der kinder sichern soll, wenn ich elternzeit nehme. wo kann ich mich noch informieren? herzlichen dank, linda
Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 11:22