schwanger und getrennt vom vater- was muß ich beachten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: schwanger und getrennt vom vater- was muß ich beachten?

sehr geehrte frau bader, in der trennungsphase von meinem lebenspartner bin ich schwanger geworden und stelle mir jetzt einige fragen. ich gehe zum jetzigen zeitpunkt davon aus, dass er die vaterschaft ohne gerichtlichen vaterschaftstest nicht anerkennen wird. an wen muß ich mich wann wenden, um rechtzeitig unterhaltsansprüche (nur für´s kind!) geltend machen zu können? der vater befindet sich in privater insolvenz und ist bereits für ein weiteres kind unterhaltspflichtig, hat bislang erst ein- oder zweimal unterhalt gezahlt. da ich berufstätig bin und es bleiben werde interessiert mich auch, ob ich, für den fall dass er auch mir gegenüber unterhaltspflichtig ist (unverheiratet) mir elternzeit für maximal 1 jahr leisten kann. von seinem verdienst wird wohl eher nichts überbleiben- nur weiß ich nicht, wie ich anders meinen lebensunterhalt und den der kinder sichern soll, wenn ich elternzeit nehme. wo kann ich mich noch informieren? herzlichen dank, linda

Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 11:22



Antwort auf: schwanger und getrennt vom vater- was muß ich beachten?

Hallo, wenn er keinen Unterhalt zahlen kann, springt das JA ein (Unterhaltsvorschuss). Ansonsten bleibt nur Sotzialhilfe, wenn Sie nicht arbeiten können. (Ich gehe nicht davon aus, dass er Unterhalt zahlt) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2005



Antwort auf: schwanger und getrennt vom vater- was muß ich beachten?

Wegen der Vaterschaft kannst du zum Jugendamt gehen, die leiten alles Nötige dann nach der Geburt ein im Notfall auch den Vaterschaftstest und sie kümmern sich um die Berechnung des Kindsunterhalt. Mit Unterhalt für dich brauchst du glaube nicht rechnen da der Kindsunterhalt vorgeht und wenn er dann für 2 Kinder zahlen muss und Privatinsolvenz hat. Wenn du trotzdem Elternzeit nehmen möchtest kannst du für diese Zeit auch ergänzendes Hartz 4 beantragen (früher Sozialhilfe). Viel Glück!!

Mitglied inaktiv - 18.04.2005, 15:36



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