Hallo Frau Bader, in meinem Fall verhält es sich so, dass ich zum September arbeitslos werde und im Dezember meinen Entbindungstermin habe. Ich war vorher in einem festen Arbeitsverhältnis, das wegen Betriebsstillegung gekündigt wurde, bevor ich schwanger wurde. Wie läuft das nun mit der Beantragung von Arbeitslosengeld I, dass steht mir bis wann zu? Wie läuft das mit der Beantragung des Elterngeldes anschliessend, muss ich da auf irgendetwas achten? Wir bekommen ausserdem Zwillinge, da erhöht sich doch das Elterngeld soweit ich weiss. Gibt es sonst noch irgendwelche Zuschüsse, die wir beantragen können (mein Mann ist weiterhin berufstätig). Gilt für mich dann überhaupt das Mutterschutzgesetz, das gilt soweit ich weis nur für berufstätige Frauen, was ich ja dann nicht mehr bin. Zahlt die Krankenkasse dann auch ein Mutterschutzgeld, ich habe irgendwas von 210 Euro pauschal gelesen bei arbeitlosen Frauen. Gibt es sonst noch einen Tip, den sie mir mitgeben können, auf was ich achten sollte? Viele Grüße Iwi33
von Iwi33 am 13.06.2012, 20:28