hallo, unser betrieb wird zum 30.4.12 komplett geschlossen und somit alle mitarbeiter gekündigt und jeder erhält eine abfindung. dies wurde so mit dem betriebsrat vereinbart. nun bin ich schwanger mit geburtstermin 2.8.12. D.h ich würde erst Mitte Juni in mutterschutz gehen. meine frage, erhalte ich die abfindung erst nach ende des mutterschutzes oder direkt da ich zum zeitpunkt der schließung noch nicht in mutterschutz bin sondern "nur" schwanger..? habe mitbekommen dass auch aufhebungsverträge geschlossen wurden, damit die mütter in elternzeit gleich die abfindung erhalten und nicht erst zum ende der elternzeit. aber somit hat man doch keinen anspruch auf arbeitslosengeld, oder? hätte ich diesen? danke danke
Mitglied inaktiv - 15.01.2012, 11:01