Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich zurzeit in Elternzeit im 1. Jahr. Ich hatte für das 2. Jahr Teilzeit mit 30 std./Woche beantragt und bewilligt bekommen.
Da das zweite Jahr am 16.04.2018 beginnt, war ich auch schon mit meinen Arbeitgeber über meine Rückkehr im Gespräch.
Bin aber nun erneut Schwanger und have ihm das auch mitgeteilt.
Da ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen werde, hat mein Arbeitgeber mich angerufen und meinte, dass ich keine Untersuchung beim BAD bräuchte, da ich in Elternzeit wäre und auch keine Beschäftigungsverbot bzw. Auch kein Lohn erhalte und nicht arbeiten müsste (Homeoffice wäre auch eine Option für mich).
Ist das richtig? Immerhin habe ich mich auch auf die 30 std./ Woche eingestellt und wäre finanziell am Ende.
Vielen Dank
von
Kerstin20
am 08.03.2018, 16:59
Antwort auf:
Schwanger und Elterzeit, sollte aber in Teilzeit wiederkommen.
Hallo,
haben Sie ein Beweis dafür, dass der Arbeitgeber die Teilzeit bewilligt hat?
Dann ist es unproblematisch, er muss Sie umsetzen, zum Beispiel Home Office, oder Ihnen in den Lohn zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2018
Antwort auf:
Schwanger und Elterzeit, sollte aber in Teilzeit wiederkommen.
warum sollte das bv ausgesprochen werden? arbeitsplatztechnisch? wenn dein AG dir homeoffice für die genehmigte TZ anbieten kann, wird tatsächlich kein BV ausgesprochen da du ja am ersatzarbeitsplatz arbeiten kannst.
von
mellomania
am 08.03.2018, 20:42
Antwort auf:
Schwanger und Elterzeit, sollte aber in Teilzeit wiederkommen.
@mellomania: Hallo,
Ja genau arbeitsplatztechnisch würde ich ein BV bekommen.
Aber darum geht es mir nicht. Bin ja bereit auch Homeoffice etc. Zu leisten.
Mein Arbeitgeber will es darauf hinauslaufen lassen bzw. Darstellen, dass ich das 2. Jahr noch Elternzeit habe und somit keine Anspruch auf Teilzeit oder sonstiges.
Ich habe aber schriftlich ein Antrag auf Teilzeit im 2. Jahr gestellt und dieser wurde auch bewilligt.
Das kann er doch nicht machen oder?
Hätte ich einen Vertrag machen müssen oder so?
von
Kerstin20
am 09.03.2018, 10:00
Antwort auf:
Schwanger und Elterzeit, sollte aber in Teilzeit wiederkommen.
Entscheidend ist nur die Frage: Hast Du Nachweise?
Mitglied inaktiv - 09.03.2018, 10:47
Antwort auf:
Schwanger und Elterzeit, sollte aber in Teilzeit wiederkommen.
Das muss kein klassischer AV sein. Es reicht auch ne Bestätigungsmail des AG : TZ nach dem 1 Jahr ist mit 30 Stunden i.O.
Mitglied inaktiv - 09.03.2018, 10:49
Antwort auf:
Schwanger und Elterzeit, sollte aber in Teilzeit wiederkommen.
Hey,
Also bei uns gibt es ein Vordruck als Antrag für die Elternzeit. Darauf habe ich das 1+2 jahr geschrieben und hinteren den 2. Jahr die teilzeit mit 30std./woche.
Den Antrag habe ich mir Gott sei dank bei der Einreichung von meiner direkten Vorgestzten unterschreiben lassen und kopiert.
Kurz danach nach habe ich aus der Hauptverwaltung eine Bestätigung und Zustimmung zu meinen Antrag erhalten.
Also müsste das ja reichen oder!?
von
Kerstin20
am 09.03.2018, 13:38