Frage: schwanger+nebengewerbe+angestellt

Sehr geehrte Frau Bader, Zurzeit befinde ich mich in der 12ssw. Bin angestellte in der Apotheke und arbeite voll+habe einen besfristete Arbeitsstelle die in 5 Monaten ausläuft. Vor einem Jahr bin ich selbstständig geworden und habe nebenbei als Nebengewerbe ein Restaurant aufgemacht. Jetzt meine Frage, kann das sein dass durch meine selbstständigkeit kein elternegld bekomme oder wenig bekomme? Vielen dank im voraus

von anni-93 am 29.03.2016, 21:03



Antwort auf: schwanger+nebengewerbe+angestellt

Hallo, als Bemessungdzeitraum gilt das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2016



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