Frage: Schwanger kurz vor Hartz...

Hallo, im August muss ich meinen Antrag auf ArbeitslosengeldII stellen. Nun habe ich festgestellt, das ich schwanger bin. 6.SSW. Nun weis ich überhaupt nicht, wie es weiter geht. Vermittelbar bin ich jetzt ja wohl nicht mehr. Ich habe zwar schon einmal eine Arbeitsstelle angenommen als ich in der Frühschwangerschaft war, wurde aber deswegen bei nächst bestmöglicher Gelegenheit entlassen. Bekomme ich bis zum Mutterschutz das Geld vom Arbeitsamt ? Wie bin ich Renten- und Krankenversichert ?

Mitglied inaktiv - 09.06.2005, 10:46



Antwort auf: Schwanger kurz vor Hartz...

Hallo, bis zur Geburt ändert sich nichts - danach stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Wahrscheinlich (wenn keine Unterhaltsansprüche gegen den KV) bekommen Sie dann Sozialhilfe. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2005



Antwort auf: Schwanger kurz vor Hartz...

Hallo, den Antrag wirst Du, um Leistungen zu beziehen, stellen müssen, da Du, solange Du nicht krank geschrieben bist oder ein Beschäftigungsverbot hast, zumindest theoretisch, "auf dem Papier", vermittelbar bist / dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Mitglied inaktiv - 09.06.2005, 11:49



Antwort auf: Schwanger kurz vor Hartz...

du bekommst dann ganz normal das Hartz 4 was dir zusteht, ab der 13. SSW hast du Anspruch auf Mehrbedarf, also rechtzeitig beantragen, ausserdem kannst du dann einmalige Beihilfen für Umstandskleidung und Erstausstattung beim A-Amt beantragen. Viel Glück!

Mitglied inaktiv - 09.06.2005, 22:16



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