Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Folgende Situation: Ich habe erfahren, das ich ganz am Anfang einer Schwangerschaft bin. Meine Elternzeit (zwei Jahre) endet in drei Monaten. Ich gehe bereits seit ein paar Monaten auf 450 Euro-Basis arbeiten. Ich weiß, dass ich sofort ein Beschäftigungsverbot von meinem Chef bekomme, wenn ich ihm von der Schwangerschaft erzähle. Dies muss ich auch möglichst bald machen, da ich die Gesundheit meines Ungeborenen nicht gefährden möchte. Jetzt meine Fragen: 1. Bekomme ich trotz BV weiterhin die 450 Euro, auch wenn ich noch in Elternzeit bin? 2. Was ist in drei Monaten, wenn meine Elternzeit endet und ich ein BV habe? Steht mir dann überhaupt etwas zu? Wenn ja, was? 3. Ist es in meinem Fall sinnvoll, das dritte Jahr Elternzeit zu verlängern und vor dem Mutterschutz wieder abzubrechen? 4. Wie berechnet sich das Elterngeld für Kind zwei in dem Fall? Ich hoffe, sie können mir helfen. Liebe Grüße

von Mel@ am 07.05.2014, 15:22



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit

Hallo, 1. Nein 2. Ja, der normale Lohn 3. Nein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2014



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit

Bloß nicht verlängern! Bekommst bis zum Ende der Elternzeit die 450€ im BV und danach das was Du verdienen würdest,also volles Gehalt wie vor dem ersten Kind im BV ! Elterngeld für Kind 2 berechnet sich wie das von Kind 1. Die 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz zählen. Plus Geschwisterbonus von 10% bis das erste Kind 3 ist.

von Sternenschnuppe am 07.05.2014, 15:28



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit

Vielen Dank Ihnen beiden, besonders an Sternenschnuppe. Ich bin jetzt wirklich überrascht, dass das so ist. Kann sich mein Chef da nicht quer stellen? Liebe Grüße

von Mel@ am 07.05.2014, 18:15



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit

Sind dafür da um Schwangere zu schützen und sie abzusichern dass sie nicht schlechter gestellt werden als Arbeitnehmerinnen die nicht schwanger sind. Könnte er sich querstellen wäre es somit hinfällig, weil Du dann durch die Schwangerschaft schlechter gestellt werden würdest. BV bedeutet man bekommt genau das was man unschwanger laut Vertrag verdienen würde. Und Deine Verträge sprechen eine klare Sprache. 450€ bis zum Ende der Elternzeit, danach Vollzeit. :-) Alles gut also Hab eine schöne Schwangerschaft

von Sternenschnuppe am 07.05.2014, 19:43



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