Guten Abend,
mein Sohn wird im Februar 2 Jahre alt. Dann endet auch meine Elternzeit und ich würde wieder anfangen zu arbeiten. Nun bin ich aber wieder schwanger - voraussichtlicher ET ist der 3.2.17. D.h. Bis zum Mutterschutz wären es nur ca. 2 1/2 Monate.
Was wäre nun die beste Lösung für diese Zeit? Arbeiten gehen oder Elternzeit verlängern? Oder evtl. auch ein BV, falls ich das bekomme!? Hatte in diesem Jahr 2 OP's (davon eine größere) wegen Tumor an den Eierstöcken. Gäbe es da überhaupt eine Chance auf ein BV?
Vielen Dank im Voraus! &522;
von
Dede84
am 13.12.2016, 22:14
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Hallo,.
um mehr EG zu bekommen, arbeiten gehen.
Wenn Kind 1 betreut ist.
Bei einem BV kann der AG Sie auch umsetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2016
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
wenn du die elternzeit verlängerst und während der elternzeit der mutterschutz läuft bekommst du nix.
am besten vollzeit arbeiten. die elternzeit wird am besten normalerweise immer auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendet, damit du den vollen mutterschutzsatz bekommst.
warumm bv? ich verstehs nicht. schwanger ist doch nicht krank. und rein aus bequemlichkeit ein bv...da habe ich kein verständnis dafür.
vz arbeiten ist die beste lösung
von
mellomania
am 14.12.2016, 05:28
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Häh!?!
Ich verstehe das Problem nicht! Deine Elternzeit endet im Februar und ET ist der 3.2.? Wo ist das Problem? Du kannst doch vor ET gar nicht mehr arbeiten gehen wg Elternzeit.
Oder hast du dich mit den Daten vertan?
von
chrissicat
am 14.12.2016, 08:57
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Ah sorry... beim letzten Kind wars der 3.2. jetzt ist es der 3.6.!
von
Dede84
am 14.12.2016, 09:13
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
BV weil ich in einem Labor mit Chemikalien arbeite und noch dazu Schicht.
Vermutlich wollen die mich wegen 2 1/2 Monaten auch gar nicht, da sie ja dann meine Vertretung entlassen müssten, die Vollzeit arbeitet; ich nur Halbtags. Naja mal abwarten... vielleicht bekomm ich auch eine andere Arbeit.... wobei ich nicht wüsste welche!
von
Dede84
am 14.12.2016, 09:18
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Wenn dein Kind betreut ist: arbeiten, möglichst Vollzeit damit dein Elterngeld wenigstens ein bisschen höher wird.
Ist dein Kind nicht betreut Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes verlängern. Achtung! Die Ankündigungsfrist zur Verlängerung beträgt 7 Wochen!!!
von
chrissicat
am 14.12.2016, 14:56
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Du musst entscheiden, ob deine Arbeitskraft zur Verfügung steht oder nicht. Stellst du sie zur Verfügung, dann musst du arbeiten wollen, dann ist das finanziell günstiger. Dann brauchst du einen Vollzeit-Betreuungsplatz für das Kind. Willst du nicht arbeiten, bleibt dir nur die Elterzeitverlängerung. Und das geht per Antrag 7 Wochen vor Ende der Elternzeit, also Anfang Januar den Verlängerungsantrag stellen.
Über ein BV hast du nicht zu entscheiden, das machen die Ärzte sofern es nötig ist.
Mitglied inaktiv - 14.12.2016, 20:09