Seit 12.08.2006 (Geburt des ersten Kindes) befinde ich mich in Elternzeit. Ich habe vorerst 2 Jahre für das erste Kind beim AG beantragt. Jetzt bin ich wieder schwanger (ET 24.03.08). Wann und wie muß ich dem AG Bescheid geben? und gehe ich richtig in der Annahme, daß ich theoretisch insgesamt 6 Jahre bei den Kindern bleiben kann? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 04.10.2007, 21:01