Frage: Schwanger in der Elternzeit

Guten morgen! Ich habe im Januar ein Kind bekommen und zwei Jahre Elternzeit beantragt. Kann ich diese ohne das mein Arbeitgeber was tun kann um ein Jahr verlängern? Wir planen nächstes Jahr ein neues Kind. bekomme ich dann nochmal Mutterschutzgeld von AG und KK oder nur die 13 ,- von der KK? Muß mir mein AG die Stelle frei halten bis die Elternzeit vom 2. Kind zuende ist, oder kann er mich kündigen? (hab schon mal eine Abmahnung bekommen) Danke

Mitglied inaktiv - 06.06.2006, 11:07



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2006



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