Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe bereits ein Kind (geboren am 31.07.2016). Wir haben damals die Elternzeit auf 3 Jahre beim Arbeitgeber beantragt. Elterngeld bekommt man natürlich nicht die ganz Zeit, aber mein Mann hat uns in dieser Zeit alleine versorgt. Nun würde ich normal am 01.08.2019 wieder anfangen zu arbeiten. Jetzt bin ich allerdings schwanger mit einem Geburtstermin am 10.09.2019, d.h. der Mutterschutz beginnt am 30.07.2019 (2 Tage vor normalen Arbeitsbeginn). Wie läuft das nun ab? Bekomme ich ab dem 30.07.2019 mein normales Gehalt wieder vom Arbeitgeber bis zum Ende des Mutterschutzes? Und eine zweite Frage: Wie ist das mit dem Elterngeld? Eine Bekannte hat mir gesagt, dass die letzten 12 Monate vor der ersten Elternzeit zählen. Ist das richtig? Während der Elternzeit hatte ich natürlich kein Einkommen bzw. nur das Elterngeld in den ersten 2 Jahren. Ich befürchte nun, dass ich nur den Mindestsatz an Elterngeld bekomme, da ich die 12 Monate vor Geburt (also vor 10.09.2019) kein Einkommen habe. Ist das so richtig? Danke und viele Grüße Tanja
von tomu am 26.03.2019, 15:40