Hallo
Erst mal eine kurz Beschreibung meiner Situation.
Ich bin in der 12 Woche schwanger (gbt. 22.9.19), befinde mich in Elternzeit (bis 17.1.20) beziehe aber seit dem 1. Geburtstags 17.1.2019 meines ersten Kindes kein Elterngeld mehr. Eigendlich wollte ich auf 450 Euro Basis Geld dazu verdienen da ich aber jetzt schwanger bin stellt mich keiner mehr ein. Bin im Pflegebereich tätig und somit wäre ich ja rein theoretisch eh im berufsverbot :(
Meine Frage hab ich iwo Anspruch auf Geld?
von
Malaika90
am 05.03.2019, 14:36
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
weitergehende Ansprüche haben sie nicht. Sie können ja eine Tätigkeit aufnehmen, in der Sie kein Beschäftigungsverbot erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2019
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
nein, warum? wenn du arbeitest ja, wenn nicht nicht. du kannst deine laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden um den vollen anteil des AG zum mutterschaftsgeld zu erhalten.
du kannst auch woanders arbeiten teilzeit bis zu 30 h mit dem vorherigen einverständnis deines AG. muss ja nicht in der pflege sein. warum sollte dich keiner einstellen weil du schwanger bist? verstehe ich jetzt nicht so.
such dir was, was nicht in der pflege ist wo du kein bv erwarten musst, dann kannst du normal arbeiten wie o. geschrieben und dann hast du geld.
von
mellomania
am 05.03.2019, 15:34