Frage:
Schwanger in Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Tochter und befinde mich in zweijähriger Elternzeit bis 17.02.2017. Ich plane nächste Woche einen ICSI-Transfer. Hoffentlich klappt dieser. Elterngeld beziehe ich für das erste Jahr. Bei meiner ersten Schwangerschaft war ich bereits Risikopatientin, was bei dieser wahrscheinlich wieder so sein wird. Sollte ich die Chance haben erneut schwanger zu werden, würde ich das Kind in meiner Elternzeit bekommen. Wie verhalte ich mich? Bekomme ich bei einem Beschäftigungsverbot volles Gehalt? Wo kann ich mich zusätzlich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Herzliche Grüße
von
kiwani76
am 19.11.2015, 00:13
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
das Beschäftigungsverbot spielt erst nach Beendigung der Elternzeit eine Rolle.
Sie können die Eltern Zeit vorzeitig beenden, aber erst am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2015
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Du benötigst kein BV, weil Du in Elternzeit gar nicht arbeitest.
Ab März 2016 geht jeder Monat ohne Einkommen mit 0€ in die Berechnung für das neue Elterngeld.
Die Elternzeit darfst Du nur beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz, dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld.
Beenden um ein BV abzugeben wäre Betrug und fliegt bei der Krankenkasse sofort auf.
Drücke Dir die Daumen dass es klappt, wären ja noch nicht so viele Nullrunden.
Alles bis zum ersten Geb. des ersten Kindes wird durch alten Lohn ersetzt.
von
Sternenschnuppe
am 19.11.2015, 08:56
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
wird man in der Elternzeit schwanger, dann bekommt man nur das Elterngeld weiter.
Ein Beschäftigungsverbot braucht man nicht - man arbeitet ja auch nicht. Man bekommt aber auch keinen Lohn.
Man kann beantragen, die Elternzeit zum Anfang des Mutterschutzes (also 6 Wochen vor der Geburt) zu unterbrechen. Für die Zeit des Mutterschutzes gibt es dann das normale Gehalt.
Mitglied inaktiv - 19.11.2015, 08:57
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Danke für die Antworten. Nun beschäftigt mich das Thema doch noch etwas. Ich bekomme im zweiten Elternzeitjahr kein Elterngeld mehr, da ich mir, aus Notwendigkeit, alles im ersten Jahr ausbezahlen lassen habe. Im zweiten Jahr wollte ich mich durch eine Nebentätigkeit absichern, was ich durch ein eventuelles BV dann doch nicht könnte. Wie bestreite ich in solch einem Fall meinen Lebensunterhalt?
Bekomme ich dann Geld von der Krankenkasse?
Irgendwo her muss es doch eine Unterstützung oder vielleicht doch Lohn geben.
Herzliche Grüße
von
kiwani76
am 19.11.2015, 14:23
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hast du das mit der Nebentätigkeit schon fix gemacht mit Vertrag und allem? Wenn es nur geplant ist von deiner Seite her aber noch nichts fix ist, dann gehst du wohl leer aus. Soweit ich weiß, darfst du keinen Vereinbarung abschließen, in dem Wissen schwanger zu sein und gleich ins BV gehen.
Das müsste vor der Schwangerschaft fix sein, dann gibts auch Geld.
von
malini
am 19.11.2015, 16:06
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Beziehungsweise ihr als Familie müsst entscheiden ob ein zweites Kind jetzt finanziell passt.
Nebenjob kann ja vieles sein, auch was man schwanger machen kann, ICSI bedeutet nicht gleich BV.
Was arbeitest Du denn?
Finanziell am besten wäre es nun so schnell wie möglich Teilzeit in Elternzeit schriftlich zu machen, der Versuch ist ja erst und keiner weiß ob er klappt.
Hast Du das in der Tasche und es klappt nicht, arbeItest Du erst einmal und generierst neues Elterngeld bis es klappt.
Wie ist das Kind denn ab wann betreut ?
von
Sternenschnuppe
am 19.11.2015, 20:39