Hallo Frau Bader,
ich befinde mich gerade im 2. EZ Jahr, habe allerdings zwischendurch 8 Monate gearbeitet, in denen mein Mann zuhause war.
Somit habe ich momentan keinerlei Einkommen.
Wenn ich jetzt schwanger würde, würde ich regulär ein BV bekommen.
Wie wäre die Situation dann? Bekäme ich dann Geld von meinem AG oder eben nicht, weil ich in EZ bin?
Ich denke darüber nach, während der EZ einen 400 EUR Job anzunehmen.
Angenommen ich würde tatsächlich schwanger werden, würde sich das Elterngeld dann aufgrund der 400 EUR Jobs berechnen?
Wenn ich keinen 400 EUR Job annähme, wie würde sich das Elterngeld dann berechnen? Anhand meines Gehalts vor der EZ oder bekäme ich nur den Basisbetrag von 300 EUR?
Danke für eine Antwort und VG,
RosaHu
Mitglied inaktiv - 20.05.2011, 13:02
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
in der EZ brauchen Sioe kein BV, Sie erhalten ja eh keinen Lohn.
Wenn Sie einen 400er hätten, würden Sie dieses Geld weiter erhalten. Wegen des Lohnes bitte rechnen bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2011
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Meines Wissens nach, kann man während der Elternzeit kein BV erhalten (welche Beschäftigung sollte denn verboten werden?)
Bei der Berechnung des Elterngeldes werden die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat herangezogen. Monate, für die du Mutterschafsgeld bekommen oder Elterngeld bezogen hast (nur das 1. Jahr), werden rausgenommen und vorn dran gesetzt. Warst du zwischen den Geburten arbeiten, wird dieses Einkommen berücksichtigt.
Auch ein 400 Euro-Job würde berücksichtigt, allerdings kämen da nicht mehr als 300 Euro zuzüglich Geschwisterbonus von 75 Euro (bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes) zusammen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.05.2011, 17:10