Frage: schwanger in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade in meiner 2-jährigen Elternzeit (November 08 - November 10), welche ich im September abbreche, da unser zweites Kind zur Welt kommt. Wird zur Berechnung des Elterngeldes mein Gehalt vor der Geburt des ersten Kindes genommen, auch wenn ich 2 Jahre zu Hause war? Oder erhalte ich den Mindestbetrag von 300,-€? Beim zweiten Kind würde ich auch gern wieder 2 Jahre zu Hause bleiben? Wird in diesem Fall der Mindesbetrag auf 2 Jahre geteilt, sprich nur 150,-€ pro Monat? Vielen Dank für Ihre Hilfe Kristin

Mitglied inaktiv - 14.05.2010, 09:29



Antwort auf: schwanger in Elternzeit

Hallo, alles ja. Plus den Geschwisterbonus bis zum 3. Geb. des 1. Kindes Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2010



Antwort auf: schwanger in Elternzeit

Hallo Kristin! Es wird nur teilweise dein Gehalt von vor der Geburt des 1. Kindes genommen. Wichtig sind die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz für das Kind 2 beginnt (bei dir Aug 10?) Bei den 12 Monaten werden die Bezugsmonate von Mutterschaftsgeld und Elterngeld ausgelassen. "Gesplittete" Monate werden nicht ausgelassen. In deinem Fall könnten folgende Monate herangezogen werden (rückwärts gerechnet): Sep 10 - Geburt Kind 2 Aug 10 - Mutterschaftsgeld von der KK Jul 10 - Kalendermonat 1 = 0 Euro Jun 10 - Kalendermonat 2 = 0 Euro usw bis Dez 09 - Kalendermonat 8 = 0 Euro Nov 09 bis Nov 08 - Elterngeld Kind 1 Okt 08 Mutterschaftsgeld KK und AG Sep 08 - Kalendermonat 9 - Gehalt bis Jun 08 - Kalendermonat 12 - Gehalt Also 4 x Gehalt + 8 x 0 Euro zusammengerechnet und durch 12 geteilt, davon 67 %. Wenn das weniger als 300 Euro sind, bekommst du den Mindestsatz von 300 Euro. Hinzu kommt der Geschwisterbonus von min 75 Euro. Für das Elterngeld ist egal, ob du 1, 2 oder 3 Jahre Elternzeit nimmst. Wenn du den Betrag gesplittet haben willst, musst du das beim Antrag mit angeben. Vergiss bitte nicht, dass du als Mutterschaftsgeld diesmal nur den Anteil von der Krankenkasse bekommst. Und die restlichen Monate von der ersten Elternzeit kannst du an die Elternzeit von Kind 2 anhängen. Am besten bei der Anmeldung von Elternzeit für Kind 2 gleich mit angeben. Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 14.05.2010, 12:56



Antwort auf: schwanger in Elternzeit

Hallo, vielen Dank schonmal für die Antwort. Was ich nicht verstanden habe: Wenn ich den Mindestbetrag von 300,- bekomme und 2 Jahre zu Hause bleiben möchte, bekomme ich dann 24 Monate 300,- monatlich oder nur 150,- monatlich? Vielen Dank Kristin

Mitglied inaktiv - 14.05.2010, 17:49



Antwort auf: schwanger in Elternzeit

Hallo Elternzeit und Geld haben nichts miteinander zu tun in dem Sinne. Du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen, es stehen Dir immer 12 ( wenn Mutterschaftsgeld 10 ) Monate Elterngeld zu, die Du splitten kannst, dann in 20 bze. 24 Monate hälftiges Elterngeld. Wenn Du vor Ende der Auszahlung wieder arbeiten gehst, dann wird das Gehalt angerechnet. Gehst Du erst nach 3 Jahren wieder arbeiten und hast auf 2 Jahre das Geld geteilt, hast Du ein Jahr ohne Einkommen.

Mitglied inaktiv - 14.05.2010, 17:57



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