Hallo Frau Bader, ich hätte da mal eine Frage bezüglich erneuter Schwangerschaft in der Elternzeit. Da wir ein zweites Kind planen und ich noch bis 20.04.2014 in EZ bin (kann noch ein Jahr dranhängen) wie es sich da mit der Arbeit bzw Elterngeld verhält. Da ich schwanger in meinen Beruf nicht arbeiten kann (hatte BV) ist es dann korrekt wenn ich jetzt wieder schwanger werde und ich nach Ende der EZ wieder arbeiten sollte ein erneutes BV bekomme? Oder muß ich dann das dritte Jahr EZ nehmen? Von was wird dann das Elterngeld gerechnet? Stimmt es das wenn ich in der ÈZ schwanger werde ich beim 2. Kind das gleiche Elterngeld wieder erhalte? Haben sie vielleicht einen Tipp wo ich dass alles nachlesen kann? Fragen über Fragen vielen lieben Dank für Ihre Antworten
von calla3004 am 03.04.2013, 13:40