Hallo Fr. Bader, ich befinde mich im 12. Monat Elternzeit. Elterngeld beziehe ich für 12 Monate. Habe mit meinem Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag für den 13.-18. Monat der Elternzeit ausgehandelt und unterschrieben. Danach wollte ich in meinen alten Vollzeitvertrag zurück. Nun bin ich erneut schwanger und werde wie in der 1. Schwangerschaft auch ein Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Arzt meint, er kann das Beschäftigungsverbot erst nach dem 12. Monat Elternzeit ausstellen, also am 1. Tag des 13. Monats Elternzeit. - Ist das richtig?? Entsteht mir dadurch ein finanzieller Nachteil? Habe meinem Arbeitgeber, nach telefon. Rücksprache, auf Wunsch schriftlich mitgeteilt (wegen Stellenplanung), daß ich den Teilzeitvertrag wegen SS und voraussichtlichem Beschäftigungsverbot nicht antreten kann und die Bescheinigung über voraussichtlichen Entbindungstermin beigefügt. Das war 4 Wochen vor Antritt der Teilzeitstelle. Welches Gehalt erhalte ich im Beschäftigungsverbot, Teilzeitgehalt oder Vollzeitgehalt? Macht es einen Unterschied ab wann der Arzt das Beschäftigungsverbot ausstellt? Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße
von biene13 am 25.03.2013, 00:13