Schwanger in Elternzeit, Steuerklassenwechsel sinnvoll?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in Elternzeit, Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Hallo Frau Bader, am 3.7.2017 bin ich Mutter geworden und seitdem in Elternzeit und erhalte für ein Jahr Elterngeld. Mein Arbeitsvertrag lief am 31.12.2017 aus, seit dem 1.1.18 bin ich also in keiner Anstellung. Nun bin ich erneut schwanger, der berechnete Entbindungstermin ist Ende November. Ich werde mir für die Monate Juli-November 2018 keinen neuen Job suchen, sondern zu Hause bleiben. Soweit ich informiert bin gehen diese Monate dann mit 0€ in die Elterngeldberechnung ein. Hierzu habe ich zwei Fragen: 1) macht es Sinn, jetzt noch einen Steuerklassenwechsel zu beantragen (aktuell habe ich Steuerklasse 5, mein Mann 3) damit die Monate vor der Geburt des 1. Kindes mit der "guten" Steuerklassen gerechnet werden? Oder bin ich dafür zu spät? 2) Einen "Mutterschutz" in dem Sinne habe ich ja nicht, da ich keine Anstellung habe, ist das korrekt? Das heißt für die Elterngeldberechnung sind dann wirklich die Monate Juli bis Entbindungstermin ausschlaggebend und nicht bis 6 Wochen vorher, so wie bei Kind 1? Obwohl ich ja theoretisch in den 6 Wochen nicht arbeiten muss? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Beste Grüße

von Himbeere11 am 22.04.2018, 12:42



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit, Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Hallo, schlau ist es, wenn Sie die Elternzeit auf insgesamt 14 Monate auszahlen lassen. Das Elterngeld geht dann bis Anfang September 2017 und noch im September gehen Sie in den neue Mutterschutz. Ohne Arbeitgeber sollten Sie sich nach Ende des Vertrages auf jeden Fall arbeitssuchend melden, dies bereits wegen der Krankenkasse und der Leistungen während des Mutterschutzes Dann haben Sie keinen Monate, die dann mit 0 Euro in die Elterngeldberechnung eingehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2018



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit, Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Du bist nicht in Elternzeit, ohne Arbeitgeber gibt es keine. Zur Zeit bist du Hausfrau mit Elterngeldbezug. Ich würde mich eher um die KrankenVersicherung kümmern, denn wenn dein Elterngeldbezug ausläuft, läuft auch die Krankenversicherung aus.

von Himbeere2008 am 22.04.2018, 13:25



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit, Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Tipp, lass die beiden letzten Monate Elterngeld in Elterngeld Plus wandeln, dann gibt es 2 Monate weniger Nullrunde. Mutterschutzgeld kannst du die Einmalzahlung beantragen als Hausfrau, sind glaube ich um die 200 €. Wenn Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst und dich entsprechend arbeitslos und -suchend melden kannst, hast du evtl auch Anspruch auf ALG1. Damit müsstest du höheres Mutterschaftsgeld bekommen. Erkundige dich da mal bei KK und Amt. Du müsstest dann aber doch bereit seit dich auch um eine Anstellung zu kümmern.

von Felica am 22.04.2018, 14:30



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit, Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Vielen lieben Dank für eure Antworten. Himbeere2008, du hast selbstverständlich Recht, dass ich aktuell nicht mehr in Elternzeit bin da ich keinen Arbeitgeber habe. Bzgl KK bin ich privat versichert und möchte es auch gerne bleiben, das heißt ich zahle aktuell meinen Beitrag eh selber. Aus dem Grund will ich mich auch nicht arbeitslos und -suchend melden, auch wenn ich weiß dass damit evtl mein Mutterschaftsgeld bzw Elterngeld höher ausfallen könnte. Felica, bist du dir sicher mit den 2 zusätzlichen Monaten Elterngeld plus? Ich dachte dass nur 12 Monate Elterngeld ausgeklammert werden können bei der Berechnung, aber nicht mehr. Deswegen dachte ich dass 14 Monate mir nichts nützen. Wenn du da Quellen hast dass das doch geht wäre das natürlich super. Beste Grüße

von Himbeere11 am 22.04.2018, 14:56



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit, Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Als Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung zählen die 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Kalendermonate mit Elterngeldbezug (bis zum 14. Lebensmonat des Kindes) werden ausgeklammert, stattdessen wird auf weiter zurückliegende Monate zurückgegriffen. Daher würde es sich lohnen, noch zwei Basis-EG-Monate auf EG-Plus zu splitten (dann würde bis einschließlich September ausgeklammert). Der Monat mit dem Geburtstermin zählt übrigens auch nicht mit zum Bemessungszeitraum. Ein Steuerklassenwechsel macht keinen Sinn: "Grundlage der Ermittlung der nach den §§ 2e und 2f erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben sind die Angaben in der Lohn- und Gehaltsbescheinigung, die für den letzten Monat im Bemessungszeitraum mit Einnahmen nach Absatz 1 erstellt wurde" - wenn du keine Einnahmen in den letzten Monaten hast, wird auch die Steuerklasse nicht gewertet. Es zählt die Steuerklasse von vor der Geburt von Kind 1.

Mitglied inaktiv - 22.04.2018, 15:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Steuerklassenwechsel 5-3 auf 4-4 in Elternzeit bei Aufteilung Elternzeit

Hallo Frau Bader, unser Kind wird im Dezember diesen Jahres geboren werden. Mein Mann hat Steuerklasse 5 und ich 3. Ist es ratsam für 2012 die Steuerklassen zu ändern, wenn wir die Elternzeit wie folgt planen: meine Elternzeit (Mutterschutzfrist 2 Monate Jan/Feb. und 6 weitere Monate bis Ende September), parallel von Juli-August Teilzeitarbeit be...


Erneuter Steuerklassenwechsel bei Teilzeit in Elternzeit möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, im Oktober 2015 kam unser Sohn zur Welt. Seit Ende August 2015 befand ich mich im Mutterschutz und nun in Elternzeit. Diese habe ich für 2 Jahre genommen, da ich nach 1 Jahr Teilzeit in Elternzeit (30h) arbeiten gehe und nach 2 Jahren bzw. Ende Elternzeit dann wieder Vollzeit. Die 2 Jahre hatte ich deshalb genommen, dami...


Erneuter Steuerklassenwechsel bei Aufnahme Teilzeit in Elternzeit möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, im Oktober 2015 kam unser Sohn zur Welt. Seit Ende August 2015 befand ich mich im Mutterschutz und nun in Elternzeit. Diese habe ich für 2 Jahre genommen, da ich nach 1 Jahr Teilzeit in Elternzeit (30h) arbeiten gehe und nach 2 Jahren bzw. Ende Elternzeit dann wieder Vollzeit. Die 2 Jahre hatte ich deshalb genommen, dami...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...