Hallo Frau Bader, ich arbeite TZ in Elternzeit von meinem ersten Sohn (die Elternzeit geht noch bis März 2017) und bekomme Mitte März nächsten Jahres mein 2. Kind. Mein Mutterschutz beginnt Ende Januar 2017. Meine Frage ist nun, ob ich die Elternzeit von meinem 1. Kind nun zu Ende Januar 2017 - also vor Beginn des Mutterschutzes - kündigen soll, um auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld (oder ist das unabhängig davon?) zu bekommen. Was wäre Ihr Rat? Würde das Mutterschaftsgeld dann i.H.v. meinem Vollzeitgehalt vor der ersten Elternzeit ausfallen oder wird als Basis mein TZ-Gehalt genommen? Danke und viele Grüße!
von tims_mama am 13.11.2016, 13:58