Hallo liebe Frau Bader,
Wie sieht es eigentlich mit dem Eg aus, wenn man in Elternzeit schwanger wird? Vor allem.. wenn der Arbeitsvertrag während der Ez endet. ZB im Juli 2014. Und man wurde zB im Januar 2014 schwanger. Hat man da noch irgendeinen Anspruch oder endet dieser mit Ende des Vertrages?
(Jetzt haben mich die Arbeitgeber doch dazu gebracht zum Vertragsende im Juli 2014 zu kündigen, weil es hieß dass sonst keine neue Kraft eingestellt werden kann. Sowas hatte ich aber gar nicht bedacht. Die Ez geht bis zum Vertragsende).
Vielen Dank vorab
von
Lilisu
am 30.01.2014, 14:32
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit. Elterngeld?
Hallo,
das EG läuft trotz Beendigung weiter. Man ist aber nur bis zum Ende des Vertrages oder zum Ende des EG-Bezuges beitragsfrei weiter krankenversichert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2014
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit. Elterngeld?
Und macht es einen Unterschied bezüglich der Elterngeld- Ansprüche, wenn man selbst kündigt oder den Vertrag einfach auslaufen lässt?
Beendet ist das Verhältnis ja dann sowieso.
Ich hoffe meine Fragen sind halbwegs verständlich.
Danke und LG
von
Lilisu
am 30.01.2014, 14:56
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit. Elterngeld?
Man muss nichts kündigen was eh endet.
Schau Deinen Vertrag bitte genau an, welche Endzeit steht da ?
Elterngeld bekommt jeder, Du dann wohl den Mondestbetrag von 300€ wenn Du kein Einkommen hattest die 12 Monate vor neuem Mutterschutz.
Du musst Dich 3 Monate vor Ende beim Arbeitsamt melden wenn Du arbeiten möchtest oder musst.
Ab Ende des Vertrages musst Du sonst auch selbst für die Krqnkenversicherung aufkommen.
von
Sternenschnuppe
am 30.01.2014, 15:29
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit. Elterngeld?
Vielen Dank, auch an Sternenschnuppe
von
Lilisu
am 30.01.2014, 16:51