Liebe Frau Bader, meine EZ endet am 13.08.16. Mein AG möchte mir aus wirtschaftlichen Gründen nach meiner EZ kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, muss aber dann die Zeit nicht auf Arbeit gehen, werde freigestellt. Mein AG bietet mir eine Abfindung an. Wäre es ratsam, die Frühschwangerschaft nicht bekanntzugeben , da ich denke eine Chance auf Abfindung kommt nicht wieder. Oder wäre eine Zustimmung zur Kündigung nach Ende der neuen EZ ( dann 01/17) im voraus möglich ? Dazu kommt noch, dass ich in der letzten Schwangerschaft ein BV hatte. Vielen Dank für Ihr Bemühen im voraus.
von carlamathida13 am 01.06.2016, 09:44