Guten Tag Frau Bader,
ich bin nun in meiner 1-jährigen Elternzeit wieder schwanger geworden. Ich muss am 17.11. wieder arbeiten und ab 14.12. beginnt der nächste Mutterschutz. Für diese nicht ganz vier Wochen möchte ich auch arbeiten gehen. Welchen Einfluss hat es auf die Höhe meines Elterngelds, ob ich dies in Teilzeit oder Vollzeit mache?
Vielen Dank
von
Nickylow
am 01.07.2016, 13:49
Antwort auf:
Schwanger in 1-jähriger Elternzeit
Hallo,
die Einkünfte letzten zwölf Monate sind relevant für das neue Elterngeld.
Die Monate, in denen Sie Elterngeld bekommen haben, werden außen vor gelassen.
Für Sie läuft alles gut, denn es geht ja fast die komplette Zeit vor der ersten Elternzeit.
Umso mehr Sie in der kurzen Zeit arbeiten, umso höher ist Ihr Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2016
Antwort auf:
Schwanger in 1-jähriger Elternzeit
Das Elterngeld endet im November , also wird dieser Monat ausgeklammert.
Der Mutterschutz beginnt im Dezember, also fällt der auch raus.
Es ist egal was Du in den vier Wochen verdienst, es wird eh nicht in die Berechnung genommen.
Du erhältst gleiches Elterngeld für Kind 2 plus 10% Geschwisterbonus.
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2016, 17:36