hi,meine freundin hat im dezember 2003 eine 1 jahr befrist.Arb.stelle begonnen. sie ist seit okt./nov. schwanger und der Arbeitgeber weiss das auch.Am 24.April 04 beginnt d.Mutterschutz.der AG will ihr nun einen neuen AV ausstellen der nur bis zum beginn des mutterschutzes geht und den "alten" vertrag einfach unter d. tisch fallen lassen. soll sie drauf eingehn? was können wir machen. sie wäre ja dann arbeitslos. vielen dank mfg oli
Mitglied inaktiv - 22.01.2004, 13:15
Antwort auf:
schwanger im befrist.arbeitsverhältnis
Hallo,
??? Der Vertrag läuft bis zum Ende der Befristung. Alles andere ist rechtlich nur mit Zustimmung des Gewrbeaufsichtsamtes möglich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2004
Antwort auf:
schwanger im befrist.arbeitsverhältnis
aha, und ist so eine neuauflage des arbeitsvertrages bis zum mutterschutz somit garnicht rechtens?
Mitglied inaktiv - 22.01.2004, 14:13
Antwort auf:
schwanger im befrist.arbeitsverhältnis
ja...
soweit ich weiß, darf er das gar nicht und so wie ich das von Fr. Bader gelesen habe, sagt Sie auch, daß so ein Vertrag nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes gemacht werden könnte.
Der AG muß in den Sauren Apfel beißen und die Freundin bis zum Schluß wieterbeschäftigen.
LG
Heike + Luca 3w3t
Mitglied inaktiv - 23.01.2004, 12:12