Frage: schwanger im Erziehungsurlaub

Hallo. mein Erziehungsurlaub endet am 7.8.05 und das 2.Kind soll am 2.11. 05 kommen. Welche Ansprüche habe ich, wenn ich die Zeit dazwischen nicht arbeite, werde auch nicht gebraucht. Bekomme ich Muschu-Geld und erneute 3 Jahre Erziehungsurlaub? Kündigen kann mir mein Arbeitgeben doch nicht. Dann bin ich doch weiter für ihn angestellt. Bitte helfen sie mir Danke Manuela

Mitglied inaktiv - 02.06.2005, 14:26



Antwort auf: schwanger im Erziehungsurlaub

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem kann dann die beitragsfrei KK wegfallen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2005



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