Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes für das zweite Kind. Angenommen ich habe meine Tochter am 06.11.2015 zur Welt gebracht und meine Elternzeit und das Geld auf zwei Jahre gesplittet,sprich beziehe es bis November 2017.Wie wäre es dann, wenn ich mein zweites Kind im Oktober 2017 bekommen würde? Zählt dann der Mindesbetrag von 300€ oder wird das dann an dem Einkommen der letzten 12 Monaten vor dem 1. Kind berechnet da ich ja noch Elterngeld beziehe ? Bin mir da etwas unsicher da das Kind ja im 2. Elterngeldjahr zur Welt kommen würde. Vielen Dank für Ihre Antwort
von Schnatti2015 am 08.01.2017, 09:21