sehr geehrte Frau Bader, Heute ist mein letzter Arbeitstag ab morgen bin ich arbeitslos. Da sich mein Arbeitgeber von mir in der Probezeit getrennt hat (wegen Fehlgeburt und Nesselsucht) bin ich nun auf der Suche nach einer neuen Anstellung, was als Erzieherin eigtl kein Problem darstellt. Jedoch habe ich während des ganzen Bewerbungsverfahren festgestellt, dass ich schwanger bin. (in der 10 Woche) Ich habe gute Angebote bekommen und würde auch gerne eines davon annehmen. Jedoch habe ich Bedenken, dem AG nichts davon zu sagen. -> Wenn ich ehrlich bin , werden Sie mich nicht einstellen. Konsequenz. ALG 1 welches nicht ins Elterngeld berechnet wird. -> werde ich dann aus dem System beim AA rausgenommen, weil nicht vermittelbar? -> Werde ich nichts sagen, und den Vertrag unterschreiben (auf 16.8) muss ich unverzüglich berichten, dass ich schwanger bin. Ist der AG dann in der Lage den Arbeitsvertrag wieder aufzulösen ? oder gilt dann schon das Mutterschutzgesetz (nicht kündbar in Probezeit?) -> ich muss vor der Einstellung zum Amtsarzt. der Untersucht auch das Blut. Dürfen die testen ob ich schwanger bin? -> wenn der AG nun weiss, dass ich schwanger bin, kann er ein Berufsverbot aussprechen, obwohl ich alle Immunitäten habe?! Wenn er das ausspricht , wer zahlt die Lohnkosten der AG oder KK? -> aus moralischen Gründen würde ich es sagen, dann werde ich wohl arbeitslos bleiben, aus wirtschaftlichen Gründen würde ich es verheimlichen. Hätte diese Verheimlichung rechtliche Konsequenzen? Ab wann MUSS ich sagen dass ich schwanger bin? Ich würde gerne arbeiten und "nur" weil ich schwanger bin muss ich doch nicht zuhause sitzen. Es ist ja aber nie abzusehen, wie so eine SS verläuft und eine Krankphase oder ein BV ist möglich. Wenn Sie mir aus rechtlicher Sicht weiterhelfen könnten, wäre ich sehr dankbar .
von Gittchen am 30.06.2017, 16:56