Sehr geehrte Frau Bader, Aus gesundheitlichen Gründen wurde mir von meinem Arzt empfohlen, meine Arbeitsstelle zu kündigen (starkes Mobbing). Nervlich völlig am Ende, habe ich eine Eigenkündigung gemacht. Vor einiger Zeit haben mein Mann und ich den Wunsch nach einem 2.Kind. Unsere Tochter ist im Oktober 1 Jahr geworden. Seit Juli diesen Jahres führe ich einen Selbstständige Nebentätigkeit aus (quasi Hobby, wirklich nur, wenn die Zeit es mal hergibt) Meine Frage ist jetzt, wenn ich nun während der Arbeitslosigkeit (Leistungsbezug ALG 1) schwanger werden würde, würde ich dann nur den Sockelbetrag von 300€ bekommen (eben weil arbeitslos) oder ist es so, dass das letzte Kalenderjahr zur Berechnung genommen wird (weil ja Selbstständig)? Da war ich ja noch voll angestellt und würde dann ja dementsprechend Elterngeld nach dem Nettoeinkommen bekommen...
von Angeldust1985 am 23.12.2017, 01:23