Hallo Frau Bader,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie hatten geschrieben, dass man sich nach dem Mutterschutz 3 Jahre von der Agentur für Arbeit freistellen lassen kann. Ich möchte nur ein Jahr mit dem Kind zuhause bleiben. Bekommt man da auch eine Bezahlung oder ist man dann komplett mittellos ? Und Krankenversichern könnte man sich ja dann über den Ehepartner ?
Was ich noch gern wissen wollte, ist es denn generell möglich, dass der AG den Vertrag verlängert trotz Schwangerschaft und man so ganz normal in Elternzeit gehen kann? Oder läuft der immer automatisch aus bei Schwangerschaft und kein Verlängern ist möglich ?
Liebe Grüße
von
Häschen95
am 04.01.2019, 13:52
Antwort auf:
Schwanger - befristeter Vertrag
Hallo,
im ersten Jahr bekommen Sie doch normalerweise Elterngeld und sind dann beitragsfrei weiter versichert.
Ansonsten können Sie sich über den Ehepartner Familien versichern.
Selbst verständlich kann der Vertrag durch den Arbeitgeber auch verlängert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2019
Antwort auf:
Schwanger - befristeter Vertrag
Der Arbeitgeber könnte den Vertrag selbstverständlich verlängern, muss er aber nicht (und wird es wohl auch nicht - vielleicht stellt er sich später wieder ein, wenn du wieder arbeiten kannst/möchtest).
Du kannst ganz normal Elterngeld oder Elterngeld plus beantragen und bist mindestens so lange krankenversichert.
von
-Talia-
am 04.01.2019, 14:50