Guten Tag Frau Bader,
Ich habe einige komplexe Fragen an Sie.
Seit 1. Oktober 2018 befinde ich mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Dieses würde zum 30. September auslaufen, würde mein Arbeitgeber meinen Vertrag nicht verlängern. Nun ist es so, dasss ich schwanger geworden bin. Mein AG weiss es noch nicht. Ich weiss, dass das Arbeitsverhältnis auslaufen wird, wenn der Arbeitgeber nicht verlängert. Aber was wäre dann. Wer zahlt mir mein Geld im Mutterschutz und wer zahlt mir mein Geld in der Eöternzeit? Könnte man überhaupt Elternzeit nehmen? Bin ich abgesichert ?
MFG
von
Häschen95
am 04.01.2019, 00:57
Antwort auf:
Schwanger - befristeter Vertrag
Hallo,
das ist doch keine komplexe Frage.
Der Vertrag läuft aus und Sie beantragen ganz normal ArbGeld 1. Dann bekommen Sie Leistungen bis zum Ende des Mutterschutzes. Danach können Sie (ohne AG) zwar keine EZ nehmen, sich aber von der Agentur f Arbeit bis zu 3 J. freistellen lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2019
Antwort auf:
Schwanger - befristeter Vertrag
Ein Arbeitsvertrag lief auch kurz vor dem Mutterschutz aus. Bekam dann ein paar Wochen ALG 1. Das Mutterschaftgeld kam von der gesetzlichen Krankenkasse.
Elternzeit kann man ohne Arbeitgeber nicht beantragen, aber Elterngeld. Problem ist sie Krankenversicherung, wenn das Elterngeld ausläuft. Ggf bietet sich dann eine Familienversicherung an, wenn man verheiratet und der Partner gesetzlich versichert ist. Oder man sucht sich eine neue Arbeit (wenn Kinderbetreuung vorhanden, hat man dann wieder einen ALG 1 Anspruch, der verlängert sich durch den Elterngeldbezug auch nochmal um 6 Monate auf max. ein Jahr insgesamt).
So war es jedenfalls 2015.
von
85kathali
am 04.01.2019, 13:20