Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie konnen mir helfen. Meine dreijährige Elternzeit endet am 23.02 2016. Ich habe bei meiner Firma letzte Woche einen Antrag auf Teilzeit gestellt, da ich nicht mehr als 15-17 Stunden arbeiten möchte. Auf diesen Teilzeitantrag habe ich noch keine Antwort. Jetzt habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin in der 5 Woche. Ist es trotzdem möglich bei Zustimmung meines Arbeitgebers bis zum Mutterschutz also knapp zwei Monate in Teilzeit zu arbeiten oder muss ich meine alte Vollzeitstelle antreten? Oder muss ich meine Elternzeit vorzeitig beenden? Ich bin gerade etwas ratlos. Ich habe Bedenken, dass mein Arbeitgeber mir einen Strick aus der Sache dreht. Bin ich dann im Mutterschutz und der neuen Elternzeit wieder beitragsfrei versichert?
Was schlagen Sie für eine Lösung vor.
Ich wäre sehr Dankbar für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 29.09.2015, 15:35
Antwort auf:
Schwanger aus der Elternzeit zurück in Teilzeit
Hallo,
wo ist das Problem?
Sie treten die TZ-Stelle an wie beantragt.
Am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden Sie die EZ - und bekommen volles MG.
Versichert sind Sie auf jeden Fall.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.10.2015
Antwort auf:
Schwanger aus der Elternzeit zurück in Teilzeit
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe trotzdem noch eine Frage. Meine dreijährige Elternzeit endet ja aber am 23.02.16 also ist meine Elternzeit dann ja komplett vorbei. Das heißt ich gehe die paar Wochen bis zum neuen Mutterschutz arbeiten? Kann ich dann erneut drei Jahre Elternzeit beantragen? Ich habe in der Zwischenzeit erfahren, dass man mir einen Aufhebungsvertrag anbieten möchte. Diesen werde ich natürlich nicht untetschreiben. Falls es zu Streitigkeiten kommen sollte könnte ich mich krankschreiben lassen würde aber trotzdem im Mutterschutz und Elternzeit versichert sein oder?
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 02.10.2015, 19:47