Frage: Schwanger arbeitgeber droht

Guten Abend, ich hab folgendes Problem. Ich habe 2 beschäftigungen die eine im Steri die andere als reinigungskraft. Nun der 1. Arbeitgeber hat mich direkt angegriffen und meinte er würdeden vertrag aufheben da er keinen ausweg kennt...und nicht wusste wie er mich weiterbeschäftigen soll ( steri- unbefristetes arbeitsverhältnis) Nachdem dieser gemerkt hat dass ich meine rechte kenne und er verzweifelte hat er mehr oder weniger nachgeheben...ich bin da noch dran...bin erstmal krankgeschrieben. Beim 2. Arbeitgeber In der Reinigungsfirma wurde mir vom Chef gesagt, das ich sein erster schwangere fall wäre er aber vermutet dass er mich nicht weiter beschäftigen kann...befristeter vertrag... Meine frage...kündigen kann er mich ja nicht oder? Und er könnte ja höchstens ein Bv aussprechen?! im steri bin ich auf stk 1 und der 2. job auf stk. 6. Würde ich beide gehälter weiterhin bekommen wenn beide ein BV aussprechen??? Mfg

von mimimetus am 19.04.2017, 18:20



Antwort auf: Schwanger arbeitgeber droht

Hallo, biede AGs müssen prüfen, ob die ARbeiten in der SchwS ungeeignet sind u Sie gegebenenfalls umsetzen o ein BV aussprechen. Bei Problemen hilft das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2017



Antwort auf: Schwanger arbeitgeber droht

Beide Arbeitgeber müssen 1. Die Gefährdungsbeurteilung durchführen 2. Gefährdungen durch geeignete Maßnahmen ausschließen 3. Wenn das nicht geht, dann umsetzen an eine andere Tätigkeit 4. Wenn alle diese Punkte nicht möglich sind, ist ein Beschäftigungsverbot möglich. Bitte setzt euch mit der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz in Verbindung, damit ihr fachkundige Beratung erhaltet.https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/aufsichtsbehoerden-mutterschutz---kuendigungsschutz/73648 In der Steri kann man immer noch auf der sterilen Seite weiterarbeiten. Auch als Reinigungskraft kann man normalerweise weiter arbeiten - aber das zeigt sich bei der Gefährdungsbeurteilung, um die ihr nicht herumkommt.

Mitglied inaktiv - 19.04.2017, 18:26



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