Schwanger am Ende der Elternzeit und Berufsbedingte Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger am Ende der Elternzeit und Berufsbedingte Beschäftigungsverbot

Hallo Ich habe meinen Sohn im Dez. 2017 entbunden. Und habe mir bis zum Nov. 2019 Elternzeit genommen. Würde ab Dez. 2019 wieder mit der Arbeit beginnen. Bei meiner ersten Schwangerschaft bekam ich berufswegend ein Beschäftigungsverbot und bekam bis zum Beginn des Mutterschutz das Gehalt vom Arbeitgeber. Wäre es möglich gleich nach der Bestätigung der Schwangerschaft die Elternzeit zu stoppen und dann ins Beschäftigungsverbot zu gehen oder die Elternzeit auslaufen lassen und habe ich dann Anspruch auf Beschäftigungsverbot? Wenn der neue Mutterschutz nicht mehr im momentanen Elternzeit beginnen würde?

von Lima1011 am 16.05.2019, 17:51



Antwort auf: Schwanger am Ende der Elternzeit und Berufsbedingte Beschäftigungsverbot

Hallo, das ist eine Frage, die hier sehr kontrovers diskutiert wird. Sicherlich ist eine vorzeitige Beendigung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Und dann müssen Sie auch ein Grund nennen, warum Sie die Elternzeit vorzeitig beenden wollen. Einziger Grund ist ja, ein Beschäftiigungsverbot und damit weiter Lohn zu erhalten. Und dann bleibt für mich immer noch die Frage, ob dies zulässig ist, weil die Krankenkasse Leistungen erbringen muss, die sonst nicht erbracht werden müssten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2019



Antwort auf: Schwanger am Ende der Elternzeit und Berufsbedingte Beschäftigungsverbot

Die EZ beenden, um ein BV in Anspruch zu nehmen geht nicht. Ob du arbeitsbedingt Anspruch auf ein BV hast, entscheidet der AG. Zunächst einmal muss er versuchen, dir eine Ersatztätigkeit zuzuweisen. Kann er das nicht, kann/muss er ein BV aussprechen. Anspruch auf ein BV hast du aber nicht bzw. das liegt nicht in deiner Entscheidung.

von cube am 16.05.2019, 18:17



Antwort auf: Schwanger am Ende der Elternzeit und Berufsbedingte Beschäftigungsverbot

geht nicht. ob überhaupt ein bv ausgesprochen wird entscheidet der AG. die gesetze hierzu haben sich zum glück erheblich verschärft. der AG muss erst schauen, ob er ersatzttätigkeiten für dich hat, die du im übrigen annehmen musst! auch wenn sie überhaupt nicht deiner qualifikation entsprechen. kann auch telefondienst, aktenverwaltung etcpp sein. erst wenn das nicht geht, spricht der AG nach alleiniger prüfung ein bv aus. dieses greift ab dem ersten tag, an dem du eigentlich gearbeitet hättest. aber nur in dem umfang, in dem auch dein kind betreut ist. wenn du vereinbart hattest tz zu arbeiten, wird tz bezahlt. du kannst nicht bv in vollzeit erhalten, wenn du ohne bv nicht vollzeit arbeiten könntest. der AG kann das nämlich sofort wieder aufheben wenn er arbeit hat und dann musst du arbeiten kommen.

von mellomania am 16.05.2019, 20:05



Antwort auf: Schwanger am Ende der Elternzeit und Berufsbedingte Beschäftigungsverbot

Fazit: wenn ich regulär die Elternzeit beende und dann zur Arbeit gehe. Dann kann sich der Arbeitgeber freiwillig entscheiden ob er mir das Berufsverbot ausspricht und ich bekomme Lohnzahlung. Wenn er sich dagegen entscheidet muss er mit einen Schwangerschaftsgerechten Arbeitsplatz ermöglichen können. Diese zwei Optionen stehen zur Verfügung?

von Lima1011 am 24.05.2019, 09:26



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