Schwanger - Lohnfortzahlung bei Teilzeitbesch.?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger - Lohnfortzahlung bei Teilzeitbesch.?

Hallo, ich bin Beamtin, befinde mich in Elternzeit und arbeite allerdings Teilzeit seit 01.07.05 (16 Stunden/Woche). Die Teilzeit wurde erst bis 31.12.05 genehmigt, dann vorläufig bis 30.06.2005 verlängert, weil erst die weitere Entwicklung im Amt abgewartet werden mußte (evtl. sind Umsetzungen notwendig, Stellen überflüssig oder weitere notwendig usw). Sofern der Bericht positiv ausfallen würde und meine Stelle weiterhin notwendig wäre, würde die Teilzeit weiterhin verlängert werden. Jetzt bin ich wieder schwanger (ungeplant), Entbindung ist voraussichtlich Ende Juni. Ich hatte jetzt angenommen, dass ich in der Mutterschutzfrist, also 6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen danach (das wäre bis Ende August) weiterhin meinen Lohn erhalten würde. Jetzt bekomme ich die Mitteilung, dass ich die Lohnfortzahlung nicht bekommen würde, sofern ich nach den 8 Wochen Schutzfrist nicht wieder das arbeiten anfangen würde. Bis 30.06.2006 soll ich meinen Lohn bekommen, weil die Teilzeit bis dahin genehmigt war und ab Juli soll ich nur ein Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Tag bekommen, also 390,00 € im Monat. Wer weiß hierüber bescheid? Wohin kann ich mich wenden um mehr Infos zu bekommen?

Mitglied inaktiv - 19.01.2006, 13:20



Antwort auf: Schwanger - Lohnfortzahlung bei Teilzeitbesch.?

Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2006



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