Sehr geehrte Frau Bader, meine Babysitterin ist angehende Erzieherin. Sie absolviert ihr letztes Praktikum in einer Einrichtung "Betreutes Wohnen für Jugendliche". Am 16.6. schreibt sie ihre letzte Prüfung, am 15.6. sollte sie ihren Dienst als Erzieherin in dieser Einrichtung antreten. Eine schriftliche Uebernahmeerklärung hatte sie bereits im März bekommen, in ihrem Praktikumszeugnis steht, dass sie ausgezeichnete Leistungen erbringt und übernommen werden soll und ihr Dienstplan war bis September so gut wie fertig. Letzte Woche (Anfang Juni) hatte sie ihren ersten Nachtdienst, bei dem es zu einem tätlichen Angriff durch eine Jugendliche kam. Aus Angst um das Baby weihte sie die Kollegen und den Chef ein, dass sie in der 8. Woche schwanger ist. Es gab eine Teambesprechung, ihr Dienstplan wurde entsprechend geändert und der Chef versicherte ihr, dass sie den Arbeitsvertrag noch vor dem 15.6. unterzeichnen könne. Drei Tage später sagte er ihr telefonisch, dass sie nun doch keinen Arbeitsvertrag bekommt, bot ihr statt dessen in einem zweiten Gespräch eine Tätigkeit für 400€/Monat an. Uns stellen sich nun gleich mehrere Fragen: Gilt die schriftliche Uebernahmeerklärung wie ein Vertrag, so dass die Schwangere nicht kündbar im Sinne des MuSchG ist? Ihre Frauenärztin will ihr ein Arbeitsverbot aussprechen. Nach welcher Basis wird in solch einem Fall das Mutterschutzgeld berechnet? Nach dem Praktikantenlohn oder nach dem, was sie verdient hätte, wenn sie die Arbeit ganz normal aufgenommen hätte? Was ist mit den Nacht- und Wochenend-Zuschägen? Oder noch anders? Welche Nachteile könnten ihr erwachsen, wenn sie jetzt noch eine andere Stelle bekommen und antreten würde, gleichzeitig den alten Arbeitgeber verklagt weil er sie ja gekündigt bzw. nicht eingestellt hat obwohl sie schwanger ist? Was sind typische Ergebnisse einer Klage in solch einem Fall? Ein Vergleich? Auf was sollte sie sich gefasst machen? Darf sie, wenn sie ein Arbeitsverbot hat, meinen Sohn trotzdem weiterhin babysitten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüsse, WunderbarK
Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 10:00