Hallo Frau Bader, ich beziehe nach 2-jähriger Elternzeit Arbeitslosengeld, da mein Arbeitgeber mich leider nicht mehr beschäftigen kann. Meine Frage ist, ob ich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, auch wenn ich schwanger werden sollte? Ich könnte mir vorstellen, daß nicht, da ich dann nicht mehr für jeden Arbeitgeber in Frage käme. Zur Zeit möchte ich allerdings wirklich gerne wieder arbeiten, für die Betreuung meines Kindes ist auch gesorgt. Die Frage interessiert mich einfach... Viele Grüße und danke schon mal!
Mitglied inaktiv - 22.12.2005, 19:54