Hallo Frau Bader. Nun wende ich mich auch einmal an Sie. Meine Frage ist die: Mein Chef verlässt das Unternehmen. Dafür tritt der Vorstand an seinen Platz. Ich möchte gerne meinen Resturlaub vor der Muschufri nehmen, da ich befürchte, das Unternehmen gibt es nicht mehr lang und ich froh sein kann, wenn ich von denen noch das Muschugeld erhalte. Jedoch kann ich die negativen Gedanken ja nicht gegenüber der Geschäftsleitung äußern, sondern soll ja optimistisch sein. Kann der AG den Urlaub vor Muschu verweigern? Bzw. Kann ich darauf bestehen? Ich möchte eben schon noch etwas von dem Urlaub haben (14 Tage).
Mitglied inaktiv - 17.03.2004, 14:20
Antwort auf:
Schwache Firma und Resturlaub
Hallo,
muss nicht, kann aber.Man kann den Urlaub auch noch nach dem EU nehmen.Ganz normal beantragen, der Ag kann nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Noch pfiffiger ist es, den Urlaub NACH dem Mutterschutz und VOR dem EU zu nehmen. Dann erhalten Sie entsprechend länger Lohnzahlungen. Aber darauf achten, den Antrag richtig u mit Frist von 8 Wo. zu stellen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2004
Antwort auf:
Schwache Firma und Resturlaub
Hi,
ich kenne es eigentlich NUR so, daß der Resturlaub vor der Mutterschutzzeit genommen werden MUSS!
Jetzt bin ich mal gespannt...
Lovepea
Mitglied inaktiv - 17.03.2004, 21:19