Frage: Schulweg

Hallo Frau Bader! Meine Tochter kommt nächstes Jahr in die Schule. Der Schulweg ist 1,9 km, uns wurde daher mitgeteilt, dass wir keinen Anspruch auf den Schulbus haben. Die Turnhalle liegt jedoch 200 m weiter, und damit als Unterrichtsort über 2 km entfernt. Interpretiere ich das Schulgesetz NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000620 Paragraph 5 und 7 richtig, dass sie damit doch Anspruch hätte? Vielen Dank!

von Lelo317 am 12.09.2018, 20:48



Antwort auf: Schulweg

Hallo, einen Anspruch kann ich nicht erkennen. Sporthalle ist nicht Schultür. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.09.2018



Antwort auf: Schulweg

wie oft hat das kind sport? in 7 steht, dass die 2 km den von der wohnung aus erstgelegenen eingang des schulgeländes liegen. ist die turnhalle AUF dem gesamten schulgelände? oder hört das hinter der schule auf und später beginnt das gelände der schule? habt ihr nachbarskinder, die erstattet bekommen?

von mellomania am 12.09.2018, 23:05



Antwort auf: Schulweg

Die Turnhalle liegt außerhalb des Schulgeländes, etwa 200 m entfernt. Wir haben ein schulpflichtiges Nachbarskind,das nicht erstattet bekommt, aber ich vermute ja, dass man die Turnhalle, nicht die Schule zählen muss - rein gesetzlich (und da die Stadt das entscheidet, nicht die Schule, die Schule aber die Stundenpläne macht, ist es ja irrelevant, wie oft und wann turnen ist, die Stadt argumentiert ja auch mit "so steht es im Gesetz, ist uns doch egal, dass der Schulbus dort vorbei fährt und halb leer ist").

von Lelo317 am 13.09.2018, 06:31



Antwort auf: Schulweg

Das mit der Turnhalle dürfte wirklich kinkerlitzchen sein. Immerhin haben die Kinder auch irgendwann Schwimmunterricht und müssen dann meistens zum nächsten Hallenbad gefahren werden. Wenn man so argumentiert müsste also jedes Kind Schulbus fahren können ohne es zu zahlen. Entweder ihr bezahlt die paar € für die Karte selbst oder das Kind muss eben wie viele andere auch selbst zur Schule laufen oder mit dem Rad fahren. In dem Alter nichts was nicht schaffbar wäre bei einem normal entwickeltem Kind. Kinder mit Förderbedarf werden noch einmal gesondert betrachtet, aber selbst die bekommen erst ab 2 km die entsprechende staatliche Fahrhilfe. Dritte Option, nehmt eine andere Schule oder vierte, zieht um wenn es euch so wichtig ist. Das was im 3ten Absatz der 5ten Paragraphen steht bezieht sich darauf das das Kind zwischenzeitlich nach Hause gehen muss um dann wieder zurück zur Schule zu gehen. Also Hin- und Rückweg an diesen Tagen doppel hat. Nicht das da mal 200m bis zur Turnhalle dazukommen an 2 Tagen. Klar, man könnte die Kinder auch in einen Bus fahren und gerade die 200m rüber fahren und später wieder zurück, aber ist wohl kaum haltbar auf Dauer. Das wäre dann der Teil in Paragraph 7. Man kann auch mit mehreren Eltern Fahrgemeinschaften bilden wenn ihr sogar noch weitere Kinde bei euch habt die es betrifft. Mittels Randstundenbetreuung und Ganztags-Betreuung ist das ja mit Freistunden und anderem inzwischen klärbar.

von Felica am 13.09.2018, 07:25



Antwort auf: Schulweg

Dein Ernst? Hat das Kind dann täglich Sport? Es zählt der Weg Haustür-Schultür. Ihr habt einfach Pech so wie ganz viele.andere Kinder auch. Die Fahrtkosten werden ja kein Vermögen sein,also selber zahlen. Ihr könnt das Kind auch laufen lassen,wenn ihr nicht auf dem Dorf wohnt. Fahrgemeinschaften oder selber fahren,wäre auch eine Option. Es gibt nun.mal die 2km Regelung,da haben manche einfach Pech.

von kati1976 am 13.09.2018, 09:18



Antwort auf: Schulweg

Rein rechtlich würde die Sporthalle als regelmäßiger Unterrichtsort gewertet werden (zumindest habe ich nicht gefunden, was die Regelmäßigkeit irgendwie festlegen würde im Sinne von m"muß mindestes 2 x wöchentlich aufgesucht werden" oä). Dem nach hättest du dann aber auch nur Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für diesen einen Tag - denn an allen anderen Tagen ist der regelmäßige Unterrichtsort das Schulgelände, welches eben unter 2 km Entfernung liegt. Und das auch nur, wenn Sport in der 1. Std. stattfindet - wenn nicht, ist der eigentliche Unterrichtsort, der erreicht werden muss, nämlich dennoch die Schule, von der aus zur Sporthalle gegangen wird. Nur mal so: hier liegt die nächste Schule vielleicht 100 oder 200 m näher. Die meisten Kinder gehen zu Fuß oder fahren mit dem Roller. Der Weg ist allerdings nicht besonders schwierig/gefährlich, was den Verkehr betrifft. Soll heißen: ich finde es ein wenig übertrieben, wegen des 200 m weiteren Weges 1 mal in der Woche ein rechtliches Fass aufzumachen.

von cube am 13.09.2018, 10:42



Antwort auf: Schulweg

Ich würde sehr gerne selber die Fahrtkosten zahlen, wie viele andere auch. Wir dürfen nicht - es fährt nur ein Schulbus, und für diesen kann man keine Karten kaufen. Wir leben auf dem Land, sehr bergig, Roller oder Fahrrad sind keine Option. Bringen kann ich nicht (wegen meinen Dienstzeiten) und der Weg führt sie durch einen unbeleuchteten Wald (Ich bin sehr für Selbstständigkeit, aber diesen Wald möchte ich im Dunkeln nicht durchqueren) bzw. über eine morgens vielbefahrene Straße ohne Überweg. Ich fänd 2 km laufen super, aber nicht so. Und mein Wunsch wäre es.halt, dass sie ohne Hilfe zur Schule gelangt.

von Lelo317 am 13.09.2018, 11:03



Antwort auf: Schulweg

Durch einen Wald würde ich natürlich kein Kind schicken? Darf dein.Kind wegen 100m nicht mal in diesen Bus einsteigen? Das ist heftig. Hier müssen alle Grundschulkinder bei denen der Weg unter 2km ist mitfahren müssen.aber selber zahlen.(habe Verwandte auf dem..Land ,dort fährt ein Schulbus) Setzte dich doch mal mit.dem Busverkehr auseinander,rede mit denen vielleicht gibt es ja doch die Möglichkeit eine Fahrkarte zu kaufen.

von kati1976 am 13.09.2018, 11:22



Antwort auf: Schulweg

Das ist ja total blöd! Aber es gibt doch einen Paragraphen, der die Beförderung mit Schulbus gestattet (auch unterhalb 2 km), wenn der Weg eben gefährlich ist. Habt ihr es darüber mal versucht?

von cube am 13.09.2018, 12:01



Antwort auf: Schulweg

(2) Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen Fahrkosten notwendig, wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist. Könnte doch für Waldweg zutreffen. Und wenn sie diesen nicht nimmt, sondern den längeren (sofern es den gibt), seid ihr vielleicht eh über 2 km.

von cube am 13.09.2018, 12:04