Frage: Schulwechsel nach Umzug

Sehr geehrte Frau Bader, Ich und meine Frau sind Anfang des Jahres umgezogen und wollten nun Anfang des neuen Schuljahres meine Stieftochter auf der Schule bei uns im Ort anmelden. Leider war dies nicht möglich, da der Vater der kleinen in der "alten" Schule einen Verbleib unterschrieb. Meine Frau hatte dies nicht getan und die neue Schule hat diesen Verbleib vorliegen. Nun meine Frage: Hätten den Verbleib nicht beide unterschreiben müssen, da kein Elternteil im Ort der Schule wohnt lediglich eine Oma? Ist es trotzdem möglich das Kind auf der Schule bei uns im Ort anzumelden ohne das der Vater dagegen vorgehen kann? Ich danke Ihnen schonmal für ihre Antwort.

von Mat5987 am 06.09.2018, 12:23



Antwort auf: Schulwechsel nach Umzug

Hallo, die erste Frage ist erst mal, ob er die elterliche Sorge teilt und der Umzug von ihm gebilligt war. Ansonsten hätte Ihre Frau gar nicht so einfach mit dem Kindumziehen dürfen. Wenden Sie sich schnellstens an das Jugendamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2018



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